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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Haftungsausschluss

§1   Impfschutz und Gesundheit  An unseren Aktivitäten dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesund sind und die über einen Tollwut-Impfschutz verfügen. Der Hund muss behördlich angemeldet sein. Sofern bei Vertragsabschluss die Unterlagen nicht vorhanden sind, verpflichtet sich der Halter diese nachzureichen.

§2  Haftpflichtversicherung Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

§3  Verantwortung In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er ist auch während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Er tritt die Führung nicht an den Trainer im Unterricht ab sondern führt und erzieht seinen Hund eigenverantwortlich. 

§4   Absage des Unterrichts durch den Teilnehmer  Eine Absage vereinbarten Unterrichts sollte 48 Stunden vorher durch die Hundehalterin / den Hundehalter erfolgen. Erfolgt im Einzelunterricht die Absage gar nicht oder zu spät, kann die Unterrichtsstunde in vollem Umfang berechnet werden. Die Akzeptanz von Fehlzeiten liegt im Ermessen der Hundeschule.

§6   Rücktritt
 Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Einen Ortswechsel behält sich die Hundeschule vor. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

§7   Absage des Unterrichts durch die Hundeschule Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt. Dieses erfolgt in der Regel über die Webseite. In diesem Fall wird die Unterrichtsstunde nachgeholt. Die Hundeschule behält sich vor Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen. Die Hundeschule behält sich vor in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Auch in diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde nachgeholt.

§8   Dauer der Unterrichtsstunde Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung.

§9   Nichtteilnahme am Gruppenunterricht Gruppenunterricht wird im Rahmen von festen Kursen angeboten. Kann ein Teilnehmer/-in nicht teilnehmen, steht es der Hundeschule frei zu entscheiden, ob die Stunden nachgeholt werden. Die diesbezüglich zu entrichtenden Gebühr für den Kurs kann nicht anteilig zurückgefordert werden. 

§10   Zahlung der Kursgebühren Die Gebühren für die Gruppenkurse bzw. Einzelunterricht sind im Voraus per Überweisung oder als Barzahlung zu leisten. Erst dann wird die Anmeldung zum Kurs verbindlich. Wird einem Kunden ein Teilzahlungsvertrag gewährt, werden in Anspruch genommene aber nicht bezahlte Stunden zum Satz einer Problemhundausbildung in Rechnung gestellt. Erklärt der Halter seinen Rücktritt befreit ihn das nicht von einer eventuell gewährten Teilzahlung, Kursgebühren werden auch in diesem Fall nicht erstattet.

§11   Ausrüstung zum Unterricht  Beim Unterricht ist festes Schuhwerk zu tragen. Leine und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu überprüfen.

§12   Ausschluss einer Erfolgsgarantie  Die Hundeschule übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und vom dem teilnehmenden Hund abhängig ist. 

§13   Freigang  Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

§14   Haftungsausschluss  Die Mobile Hundeschule Stieber,  übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundeschule vorliegt. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an Trainings-, Agility, Spiel-, Spazier-, oder Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

§14   Einverständniserklärung   Im Rahmen des Unterrichts werden häufig Fotos oder Filme zur Dokumentation des Trainingsverlaufs gemacht. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass diese im Rahmen der Eigenwerbung wie Flyer oder Webseite veröffentlicht werden dürfen. Die Rechte an dem Material liegen bei der Mobilen Hundeschule Stieber.Im Rahmen des Unterrichts überreichte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch veröffentlicht werde. 

§15   Gefährliche Hunde  Hunde die durch Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunde aufgefallen sind dürfen nicht ohne Maulkorb geführt werden. Hunde die wiederholt das Rückrufsignal  des Halters nicht beachtet haben und sich z.B. zum Jagen entfernen, dürfen nicht mehr ohne Leine geführt werden.

§16   Wechsel der Unterrichtsform kann zu jeder Zeit erfolgen . Ein Hund, der Z.B. in der Gruppe nicht führ bar ist, kann in den Einzelunterricht wechseln. Ebenso können Hunde, bei denen der Einzelunterricht nicht mehr sinnvoll ist, in die Gruppe wechseln. Die Kursgebühren werden dann im richtigen Verhältnis angerechnet.

§17   Unwirksamkeit  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine Bestimmung umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist Bottrop.