§1 Impfschutz und
Gesundheit
An unseren Aktivitäten dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesund sind und die
über einen Tollwut-Impfschutz verfügen. Der Hund muss behördlich angemeldet
sein. Sofern bei Vertragsabschluss die Unterlagen nicht vorhanden sind,
verpflichtet sich der Halter diese nachzureichen.
§2Haftpflichtversicherung Für jeden
teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
§3 Verantwortung In der Regel nimmt der
Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er ist auch während des Unterrichts
verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Er
tritt die Führung nicht an den Trainer im Unterricht ab sondern führt und
erzieht seinen Hund eigenverantwortlich.
§4 Absage des Unterrichts durch den
Teilnehmer
Eine Absage vereinbarten Unterrichts sollte 48 Stunden vorher durch die
Hundehalterin / den Hundehalter erfolgen. Erfolgt im Einzelunterricht die
Absage gar nicht oder zu spät, kann die Unterrichtsstunde in vollem Umfang
berechnet werden. Die Akzeptanz von Fehlzeiten liegt im Ermessen der
Hundeschule.
§6 Rücktritt Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei
vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin /
den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Einen Ortswechsel behält
sich die Hundeschule vor. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das
Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.
§7 Absage des Unterrichts durch die
Hundeschule Der
Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die
Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig
abgesagt. Dieses erfolgt in der Regel über die Webseite. In diesem Fall wird
die Unterrichtsstunde nachgeholt. Die Hundeschule behält sich vor Kurse bei zu
geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen. Die Hundeschule behält sich vor
in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Auch in diesen Fällen wird
die Unterrichtsstunde nachgeholt.
§8 Dauer der Unterrichtsstunde Eine Unterrichtsstunde
dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und
berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung.
§9 Nichtteilnahme am Gruppenunterricht Gruppenunterricht wird
im Rahmen von festen Kursen angeboten. Kann ein Teilnehmer/-in nicht teilnehmen,
steht es der Hundeschule frei zu entscheiden, ob die Stunden nachgeholt werden.
Die diesbezüglich zu entrichtenden Gebühr für den Kurs kann nicht anteilig
zurückgefordert werden.
§10 Zahlung der Kursgebühren Die Gebühren für die
Gruppenkurse bzw. Einzelunterricht sind im Voraus per Überweisung oder als
Barzahlung zu leisten. Erst dann wird die Anmeldung zum Kurs verbindlich.
Wird einem Kunden ein Teilzahlungsvertrag gewährt, werden in Anspruch genommene
aber nicht bezahlte Stunden zum Satz einer Problemhundausbildung in Rechnung
gestellt. Erklärt der Halter seinen Rücktritt befreit ihn das nicht von einer eventuell
gewährten Teilzahlung, Kursgebühren werden auch in diesem Fall nicht erstattet.
§11 Ausrüstung zum Unterricht Beim Unterricht ist festes Schuhwerk zu
tragen. Leine und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu
überprüfen.
§12 Ausschluss einer Erfolgsgarantie Die Hundeschule übernimmt keine
Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltungen vermittelten
Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu
vermitteln. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen des
Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg
in erster Linie vom Teilnehmer und vom dem teilnehmenden Hund abhängig ist.
§13 Freigang Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund
von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die
gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für
die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt
eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
§14 Haftungsausschluss Die Mobile
Hundeschule Stieber, übernimmt keinerlei
Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder
seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den
Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, durch
die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der
Teilnahme am Unterricht entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der Hundeschule vorliegt. Alle Begleitpersonen sind durch den
Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an
Trainings-, Agility, Spiel-, Spazier-, oder Beratungsstunden erfolgt auf
eigenes Risiko.
§14 Einverständniserklärung Im Rahmen des
Unterrichts werden häufig Fotos oder Filme zur Dokumentation des
Trainingsverlaufs gemacht. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass
diese im Rahmen der Eigenwerbung wie Flyer oder Webseite veröffentlicht werden
dürfen. Die Rechte an dem Material liegen bei der Mobilen Hundeschule Stieber.Im
Rahmen des Unterrichts überreichte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch
veröffentlicht werde.
§15 Gefährliche
Hunde Hunde die durch Aggressionsverhalten
gegenüber Menschen oder Hunde aufgefallen sind dürfen nicht ohne Maulkorb
geführt werden. Hunde die wiederholt das Rückrufsignal des Halters nicht beachtet haben und sich z.B.
zum Jagen entfernen, dürfen nicht mehr ohne Leine geführt werden.
§16 Wechsel
der Unterrichtsform kann
zu jeder Zeit erfolgen . Ein Hund,
der Z.B. in der Gruppe nicht führ bar ist, kann in den Einzelunterricht
wechseln. Ebenso können Hunde, bei denen der Einzelunterricht nicht mehr
sinnvoll ist, in die Gruppe wechseln. Die Kursgebühren werden dann im richtigen
Verhältnis angerechnet.
§17 Unwirksamkeit Sollten
einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine Bestimmung
umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist Bottrop.